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Nicht-Invasiver Pränataltest (NIPT):

Seit 2013 bieten wir Schwangeren den sogenannten Nicht-Invasiven Pränataltest, kurz NIPT, als Privatleistung an.
Bei diesem Test wird der schwangeren Patientin ab der 11. SSW venöses Blut, zwecks genetischer Untersuchung in hierfür akkreditierten klinischen Laboratorien, abgenommen.
Der Hauptvorteil dieser Methode liegt darin, dass die mütterliche Blutabnahme, in keinster Weise den Fötus gefährdet, d. h., es besteht keine erhöhte Abortrate!
Das zuverlässige Ergebnis dieser Untersuchung liegt binnen 14 Tagen vor. Gezielt können Chromosomenstörungen, wie z.B. Trisomie 21 (Down-Syndrom) (Nachweisrate >99%), Trisomie 18 (Edward-Syndrom) (Nachweisrate >98%) , Trisomie 13 (Pätau-Syndrom) (Nachweisrate >80%) sowie Erkrankungen der Geschlechtschromosomen z.B. X0 (Turner-Syndrom), XXX, XYY, XXYY, XXY (Klinefelter Syndrom) abgeklärt werden. Auch das Geschlecht ist durch diese Methode bestimmbar.
Aus ethischen Gründen wird das Ergebnis erst ab der 12. SSW geliefert.
Sonstige Stoffwechselerkrankungen wie Mukoviszidose der Chromosomen-Mosaike lassen sich NICHT durch „NIPT“ abklären lassen.
Diese neuartige genetische Untersuchung reduziert erfreulicherweise die Anzahl der Fruchtwasserpunktionen und somit die Rate der Komplikationen und Fehlgeburten signifikant.

Welche Schwangeren können den „NIPT“ durchführen lassen?

a.) Alle Patientinnen ab der 11. SSW, wenn erwünscht.
b.) Nach IVF oder ICSI (künstliche Befruchtung)
c.) Einling- wie auch Mehrlingsschwangerschaften
d.) Zur Abklärung des Zustands nach einer Fehlgeburt usw.